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01.01.2012:
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde mit Wirkung zum 01.01.2012 von 0,37 % auf 0,12 % gesenkt.
Der Verzugszinssatz nach § 288 BGB beträgt ab diesem Zeitpunkt bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 5,12 %, bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,12 %.
01.07.2011:
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde mit Wirkung zum 01.07.2011 von 0,12 % auf 0,37 % angehoben.
Der Verzugszinssatz nach § 288 BGB beträgt ab diesem Zeitpunkt bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 5,37 %, bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,37 %.
15.01.2011
Mit Beginn des Jahres haben wir neue Konditionen für die vorgerichtliche Einziehung von Forderungen bis EUR 50,00 herausgelegt (Näheres siehe unter "Konditionen").
01.01.2011
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB beträgt nach wie vor 0,12 %.
01.07.2009:
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde mit Wirkung zum 01.07.2009 von 1,62 % auf 0,12 % gesenkt.
Der Verzugszinssatz nach § 288 BGB beträgt ab diesem Zeitpunkt bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 5,12 %, bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,12 %.
03.08.2008:
Carsten Möbuß, Inhaber der Firma Egge-Inkasso e.K. wurde durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm als Rechtsdienstleister in dem Bereich Inkassodienstleistungen registriert (Aktenzeichen 3712-8.57). Die öffentliche Bekanntmachung im bundesweiten Rechtsdienstleistungsregister wurde vorgenommen ( http://www.rechtsdienstleistungsregister.de ).
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