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Aktuelles:

 

01.01.2012:

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde mit Wirkung zum 01.01.2012 von 0,37 % auf 0,12 % gesenkt.

Der Verzugszinssatz nach § 288 BGB beträgt ab diesem Zeitpunkt bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 5,12 %, bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,12 %.

 

01.07.2011:

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde mit Wirkung zum 01.07.2011 von 0,12 % auf 0,37 % angehoben.

Der Verzugszinssatz nach § 288 BGB beträgt ab diesem Zeitpunkt bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 5,37 %, bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,37 %.

 

 15.01.2011

Mit Beginn des Jahres haben wir neue Konditionen für die vorgerichtliche Einziehung von Forderungen bis EUR 50,00 herausgelegt (Näheres siehe unter "Konditionen").  

01.01.2011

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB beträgt nach wie vor 0,12 %.

01.07.2009:

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde mit Wirkung zum 01.07.2009 von 1,62 % auf 0,12 % gesenkt.

Der Verzugszinssatz nach § 288 BGB beträgt ab diesem Zeitpunkt bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 5,12 %, bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,12 %.

 

03.08.2008:

Carsten Möbuß, Inhaber der Firma Egge-Inkasso e.K. wurde durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm als Rechtsdienstleister in dem Bereich Inkassodienstleistungen registriert (Aktenzeichen 3712-8.57). Die öffentliche Bekanntmachung  im bundesweiten Rechtsdienstleistungsregister wurde vorgenommen ( http://www.rechtsdienstleistungsregister.de ).

 

 

09.03.2008:

Egge-Inkasso ist seit 06. März 2008 Vertragspartner der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen sind wir dazu verpflichtet, Daten über außergerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen zu gegebener Zeit an die SCHUFA Holding AG zu übermitteln.

 

29.12.2007:

Egge-Inkasso übernimmt das operative Geschäft von Aupke Forderungsmanagement

Die Firma Aupke Forderungsmanagement Karl-Heinz Aupke e.K. mit Sitz in Paderborn wird zum Beginn des Jahres 2008 ihre Geschäftstätigkeit einstellen. Die Betreuung der Kunden sowie die Abwicklung des operativen Geschäfts von Aupke Forderungsmanagement wird mit Wirkung zum 01.01.2008 von Egge-Inkasso übernommen. Die Kunden von Aupke Forderungsmanagement wurden in einem gemeinsamen Schreiben vom 15.12.2007 über diesen Wechsel informiert.

 

11.10.2007:
Der Deutsche Bundestag verabschiedet das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Nach Zustimmung durch den Bundesrat kann dieses Gesetz zum 01.07.2008 in Kraft treten und sodann das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ablösen.

Inkasso-Unternehmen werden danach künftig das gerichtliche Mahnverfahren (bis zu einer Abgabe an das Streitgericht) und Verfahren in der Mobiliarvollstreckung betreiben dürfen.