Für eine korrekte Anzeige der Inhalte dieser Website muss die JavaScript Funktion aktiviert werden.

Vorgerichtliches Inkasso (Forderungen ab EUR 50,00)

Die von  Egge-Inkasso berechnete Vergütung für die Rechtsberatung bzw. die Besorgung der Rechtsangelegenheit entspricht im Wesentlichen der Vergütung, die ein Rechtsanwalt bei vergleichbarer, vorgerichtlicher Tätigkeit beanspruchen würde. Darüber hinaus berechnen wir anfallende Auslagen (z.B. für Post-/Telekommunikationsdienste, Anfragen bei Ämtern oder Registern sowie Reisekosten bei notwendigen Schuldnerbesuchen).

Unsere Vergütung sowie Auslagen machen wir in Ihrem Namen beim Schuldner neben der Hauptforderung, Ihren Mahnkosten und den Verzugszinsen als Verzugsschaden geltend. Ihr Anspruch gegen den Schuldner auf Erstattung des Verzugsschadens ergibt sich aus § 280 I, II BGB in Verbindung mit § 286 BGB.

Wird eine Forderung von uns vorgerichtlich eingezogen, beanspruchen wir von Ihnen aus der realisierten Hauptforderung eine Erfolgsprovision in Höhe von 10% zzgl. MwSt.