Grundsätzliches
Für unsere Beauftragung ist keine Mitgliedschaft erforderlich.
Für die Geschäftsbesorgung wird zwischen dem Auftraggeber und Egge-Inkasso ein entgeltlicher Dienstvertrag ( § 611 f.f. BGB ) geschlossen.
Den Vordruck für die Beauftragung (Vollmacht), die Vergütungs- und Auslagenübersicht sowie die Geschäftsbedingungen haben wir für Sie auf der Seite "Formulare" bereitgestellt.
Mit der Annahme eines Inkasso-Auftrages haben wir im sogenannten Innenverhältnis einen Anspruch gegen Sie als Auftraggeber auf Vergütung unserer Dienstleistung und Erstattung der Auslagen.
Unsere Konditionen erläutern wir Ihnen auf den folgenden Seiten.
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