Unsere Leistungen

Egge-Inkasso e.K.
Inh.: Carsten Möbuß 

Inkasso, vorgerichtlich

Die Bearbeitung eines Inkasso-Mandates richtet sich immer nach den jeweiligen individuellen Gegebenheiten. Die Ansprache des Schuldners bzw. der Schuldnerin erfolgt dabei zunächst schriftlich. Sofern auf diese Zahlungsaufforderungen nicht reagiert wird, versuchen wir, den Kontakt fernmündlich oder auf elektronischen Kommunikationswegen herzustellen. Dieses gelingt uns in den meisten Fällen - persönliche Besuche sind bei uns daher eher die Ausnahme.  

Sofern ein Schuldner oder eine Schuldnerin zahlungswillig ist, jedoch nachweislich wirtschaftlich nicht dazu in der Lage ist, die Zahlungsverpflichtungen kurzfristig zu erfüllen, erarbeiten und dokumentieren wir eine für beide Parteien tragbare Lösung. Anschließend wird die Einhaltung vereinbarter Zahlungsmodalitäten und -fristen konsequent überwacht.

Gerichtliches Mahnverfahren

Sofern die außergerichtlichen Beitreibungsbemühungen nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, leiten wir nach einer Einschätzung der Erfolgsaussichten in Ihrem Namen das gerichtliche Mahnverfahren ein. Ggf. werden wir das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

In Abhängigkeit von den Gegebenheiten entscheiden wir, ob wir das gerichtliche Mahnverfahren selbst durchführen oder unseren Kooperationsanwalt in Paderborn mit der Durchführung beauftragen. Ihr Kostenrisiko verändert sich dadurch nicht.

Sollten den gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen widersprochen werden, entscheiden Sie als AuftraggeberIn, ob diese im Zuge eines Klageverfahrens durchgesetzt werden sollen. In diesem Fall ist Ihre Vertretung durch uns als Inkassounternehmen gesetzlich nicht zulässig, Diese müsste also durch unseren Kooperationsanwalt oder einen durch Sie zu benennenden Rechtsanwalt erfolgen. 

Inkasso, nachgerichtlich

Nachdem ein vollstreckbarer Schuldtitel vorliegt, versuchen wir den Schuldner bzw. die Schuldnerin dazu zu bewegen, eine Rückzahlungsvereinbarung mit uns abzuschließen. Wir möchten damit - auch im Sinne der Gegenseite - die Maßnahmen der Zwangsvollstreckung vermeiden.

Anderenfalls beantragen wir bei Gericht die Durchführung der Zwangsvollstreckung und  die (ggfs. zwangsweise) Abnahme der Vermögensauskunft.

Sofern die Zwangsvollstreckung nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat, werden wir Ihnen die Übernahme des Vorganges in die Langzeitüberwachung anbieten. Hier wird die Bonität des Schuldners bzw. der Schuldnerin in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. werden Schritte eingeleitet, um  die titulierten Ansprüche zu realisieren.

Inkassodienstleistung ist keine Auftragsdatenverarbeitung

Wir führen die Einziehung der Forderungen eigenverantwortlich und nicht weisungsgebunden nach pflichtgemäßem, eigenen Ermessen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch. Insofern handelt es sich bei unserer Inkassodienstleistung nicht um eine Auftragsdatenverarbeitung.

Die Kosten unserer Dienstleistung


Für die Geschäftsbesorgung wird zwischen Ihnen und uns ein entgeltlicher Dienstvertrag (§ 611 ff. BGB) geschlossen. Ein Ergebnis wird nicht geschuldet.


Im Zuge der Geschäftsbesorgung fallen unter Berücksichtigung des § 13e Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) die Gebühren und Auslagen an, die einem Rechtsanwalt für eine vergleichbare Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zustehen würden. Die Erstattung der Vergütung für die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren richtet sich nach § 788 der Zivilprozessordnung (ZPO).


Im gerichtlichen Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung fallen zusätzlich die gesetzlichen Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten an.







Die vorgenannten Gebühren, Auslagen und Kosten (in Summe "Inkassokosten") machen wir in Ihrem Namen beim Schuldner bzw. der Schuldnerin neben der Hauptforderung, den Mahnkosten und den Verzugszinsen als Ihren Verzugsschaden geltend.


Im vorgerichtlichen und gerichtlichen Inkasso zahlt also im Erfolgsfall der Schuldner bzw. die Schuldnerin diese Aufwendungen.


In der Langzeitüberwachung bieten wir Ihnen branchenüblich die Übernahme Ihres Kostenrisikos gegen Zahlung eines Honorars im Erfolgsfall an.





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